Rechtsprechung
BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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5%-Sperrklausel II
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Sperrklausel
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Sperrklausel
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Grundmandatsklausel - 5 %-Sperrklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 6, 84
- NJW 1957, 168
- NJW 1957, 377
- DVBl 1957, 168
Wird zitiert von ... (165) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
Wenn der Gesetzgeber sich für einen Teil des Wahlverfahrens für das Verhältniswahlsystem entscheidet, so stellt er sich damit zugleich unter das Gesetz der Verhältniswahl und unterwirft sich damit der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfahren hat (vgl. BVerfGE 1, 208 [246 f.]).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. April 1952 (BVerfGE 1, 208 ff.) ausgeführt hat, bedeutet der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl aber nicht, daß jede Differenzierung des Erfolgswertes der Stimmen ausgeschlossen ist, daß also alle Parteien, die Listen aufgestellt haben, ohne jeden Unterschied gleich behandelt werden müßten.
- BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters
Auszug aus BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
An dieser seiner grundsätzlichen Auffassung, die der Senat bereits in der Entscheidung vom 5. April 1952 (vgl. BVerfGE 1, 248 [256]) vertreten hat, die er in den Entscheidungen vom 11. August 1954 (BVerfGE 4, 40) und vom 6. Februar 1956 (BVerfGE 4, 380) aufrechterhalten hat, und der sich der Erste Senat in den Entscheidungen vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 394), 21. Januar 1955 (BVerfGE 4, 143) und vom 13. Juni 1956 (BVerfGE 5, 83) angeschlossen hat, und die auch von Landesverfassungsgerichten vertreten wird (Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juni 1949, BayVGHE n. F. Bd. 2 Teil II S. 45; Urteil des Vorläufigen Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Oktober 1953, Nr. 1/52) hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest.
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Der Bundesgesetzgeber ist in seiner Entscheidung für ein Wahlsystem grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 34, 81 ).Die zu wählende Volksvertretung muss des Weiteren - insbesondere für die Aufgaben der Gesetzgebung und Regierungsbildung - funktionsfähig sein (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ).
Der Gesetzgeber hat auch zu berücksichtigen, dass er die Funktion der Wahl als Vorgang der Integration politischer Kräfte sicherstellen und zu verhindern suchen muss, dass gewichtige Anliegen im Volk von der Volksvertretung ausgeschlossen bleiben (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ).
Er kann auch beide Gestaltungen miteinander verbinden (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 6, 104 ; 95, 335 ; 120, 82 ; 121, 266 ), indem er einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach dem Mehrheits- und den anderen nach dem Verhältniswahlprinzip wählen lässt (Grabensystem), eine Erstreckung des Verhältniswahlprinzips auf die gesamte Sitzverteilung unter Vorbehalt angemessener Gewichtung der Direktmandate gestattet oder sich für eine andere Kombination entscheidet.
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 121, 266 ).
Das Bundesverfassungsgericht kann daher, sofern die differenzierende Regelung an einem Ziel orientiert ist, das der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts verfolgen darf, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nur feststellen, wenn die Regelung zur Erreichung dieses Zieles nicht geeignet ist oder das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 121, 266 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011, a.a.O., S. 33 ).
Mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kreiert das Bundesvolk sein unitarisches Vertretungsorgan (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
Insbesondere folgt daraus, dass ein Wahlgesetz keine Verrechnung der Stimmen auf eine Liste für das gesamte Wahlgebiet kennt, nicht, dass das Quorum nur auf den Listenwahlkreis bezogen werden dürfte (vgl. BVerfGE 4, 375 ; 6, 84 ; 34, 81 ).
cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
(2) Der Verhältnisausgleich nach § 6 Abs. 4 Satz 1 BWG unterliegt unbeschränkt den allgemeinen Anforderungen an die Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 95, 335 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann weder für die eine noch für die andere dieser extremen Auffassungen in Anspruch genommen werden; die Folgerungen, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 - NJW 1957, S. 1688 - aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. und 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 und 6, 84) in dieser Hinsicht zieht, gehen zu weit. - BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Deren Gleichbehandlung bezüglich der Fähigkeit, zu wählen und gewählt zu werden, ist eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ; 132, 39 ).Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit lediglich, ob die Grenzen des eng bemessenen Spielraums des Gesetzgebers überschritten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 121, 266 ; 132, 39 ).
Voraussetzung für eine Rechtfertigung von Einschränkungen der Allgemeinheit der Wahl ist, dass differenzierende Regelungen zur Verfolgung ihrer Zwecke geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 95, 408 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Es spricht zwar einiges dafür, dass die Garantie der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages nicht nur vor einer Funktionsunfähigkeit schützt (vgl. dazu BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ), sondern im Sinne des schonenden Ausgleichs kollidierender Verfassungsgüter als Optimierungsgebot zu verstehen ist (…vgl. Lerche, BayVBl 1991, S. 517 ;… Schwarz, BayVBl 1998, S. 710 ; vgl. auch BVerfGE 120, 82 ; 129, 300 ). - VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Es trifft zwar zu, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherung der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung als zwingender Grund anerkannt ist, der Beeinträchtigungen der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit von Parteien rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 84 [92] = juris Rn. 28; BVerfG…, Beschluss vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81 [97] = juris Rn. 42; BVerfG…, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 -, BVerfGE 95, 408 [418] = juris Rn. 44; BVerfG…, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, BVerfGE 120, 82 [107] = juris Rn. 109; BVerfG…, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1, 7/07 -, BVerfGE 121, 266 [298] = juris Rn. 98; BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1, 2/11 -, BVerfGE 132, 39 [50] = juris Rn. 32; BVerfG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 2 BvE, 5-10, 12/13, 2 BvR 2220, 2221, 2238/13 -, BVerfGE 135, 259 [286] = juris Rn. 54). - BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ).Er darf auch beide Wahlsysteme miteinander verbinden (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 6, 104 ; 95, 335 ), etwa indem er eine Wahl des Deutschen Bundestages hälftig nach dem Mehrheits- und hälftig nach dem Verhältniswahlprinzip zulässt (Grabensystem), eine Erstreckung des Verhältniswahlprinzips auf die gesamte Sitzverteilung unter Vorbehalt angemessener Gewichtung der Direktmandate gestattet oder sich für eine andere Kombination entscheidet, wenn dabei die Gleichheit der Wahl im jeweiligen Teilwahlsystem gewahrt wird, die Systeme sachgerecht zusammenwirken und Unmittelbarkeit und Freiheit der Wahl nicht gefährdet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ).
Es geht um die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in formal möglichst gleicher Weise (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ; 13, 243 ; 16, 130 ; 34, 81 ; 95, 335 ; 95, 408 ; BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, Umdruck S. 35).
Differenzierungen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; stRspr).
Es genügen in diesem Zusammenhang auch "zureichende", "aus der Natur des Sachbereichs der Wahl der Volksvertretung sich ergebende Gründe" (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 95, 408 ).
Es prüft lediglich, ob dessen Grenzen überschritten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ).
Ein Verstoß gegen die Wahlgleichheit liegt jedoch vor, wenn die differenzierende Regelung nicht an einem Ziel orientiert ist, das der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts verfolgen darf, wenn sie zur Erreichung dieses Zieles nicht geeignet ist oder das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 95, 408 ).
Der Bundesgesetzgeber ist bei der Wahl zum Bundestag als dem unitarischen Verfassungsorgan des Bundes daher nicht verpflichtet, föderative Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 16, 130 ;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 3 Rn. 5).
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Gründe, die Ungleichbehandlungen rechtfertigen und der Bundesregierung eine Befugnis zum Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien verleihen, müssen durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sein, das dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Waage halten kann (vgl. insoweit zum Grundsatz der Gleichheit der Wahl BVerfGE 6, 84 ; 95, 408 ; 129, 300 ; 130, 212 ; 135, 259 ; zum Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl BVerfGE 42, 212 ; 132, 39 ; 151, 1 ). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
a) aa) Der Gesetzgeber darf in Ausführung dieses Regelungsauftrags das Verfahren der Wahl zum Deutschen Bundestag als Mehrheitswahl oder als Verhältniswahl gestalten; er darf auch beide Wahlsysteme miteinander verbinden (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 6, 104 [111]).Dieses Gleichheitserfordernis wendet sich historisch gegen eine unterschiedliche Gewichtung der Stimmen nach der Person des Wählers, seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse oder seinen Vermögensverhältnissen (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]); es wahrt heute eine Chancengleichheit im strengen und formalen Sinne (vgl. zuletzt BVerfGE 82, 322 [337]; stRspr).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der vorgeschalteten Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]): Überhangmandate differenzierten - je nach der Anzahl der entstandenen Überhangmandate in unterschiedlichem Grade - den verhältniswahlrechtlich verstandenen Erfolgswert der Wählerstimmen.
Für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ist die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts daher eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 69, 92 [106]; vgl. auch BVerfGE 11, 351 [360]; 82, 322 [337]; 85, 264 [297]).
Allerdings darf der Gesetzgeber Abweichungen von den Wahlgrundsätzen nur zulassen, wenn der Verfassung hierfür eine ausreichende Ermächtigung zu entnehmen ist (BVerfGE 48, 64 [82]; 57, 43 [57]; 58, 177 [191]), wenn die Abweichungen zur Sicherung der mit einer demokratischen Wahl verfolgten staatspolitischen Ziele geboten sind (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 51, 222 [236]; vgl. ferner BVerfGE 13, 243 [247]; 51, 222 [238]; 71, 81 [97]) oder wenn es nötig ist, einen der Wahlrechtsgrundsätze im Interesse der Durchführung der übrigen einzuengen (vgl. BVerfGE 3, 19 [24]; 59, 119 [124]).
Aus diesem Grund lehnt das Bundesverfassungsgericht es in ständiger Rechtsprechung ab, im Wege eines Erstrecht-Schlusses Ungleichheiten bei der Verhältniswahl zuzulassen, nur weil die Mehrheitswahl viel größere - verfassungsrechtlich aber unbedenkliche - Nachteile für die Realisierbarkeit des Stimmerfolgs von Wählern hat (BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]; 11, 351 [362];… vgl. auch Rinck, DVBl. 1958, S. 221 [223];… Herzog, a.a.O., S. 58).
(vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 13, 243 [247]; 51, 222 [236]; 71, 81 [96]; 82, 322 [338];… vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, VBlBW 1991, S. 133 [137]; BayVGHE n.F. Bd. 45 Teil II, S. 54 [65]).
Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Einhaltung dieser Grenzen zu überprüfen und nicht, ob die vom Gesetzgeber gefundene Lösung ihm zweckmäßig oder rechtspolitisch erwünscht erscheint (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [238]).
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Die Auffassung der vier anderen Richter findet auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze; sie unterwirft den Verhältnisausgleich - unbeschränkt - den Regeln der Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]) und sieht eine Verschiebung des Stimmgewichts durch die bei Fehlschlagen des Verhältnisausgleichs anfallenden Überhangmandate als Eingriff in den Gewährleistungsgehalt der Wahlrechtsgleichheit an (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
(vgl. auch BVerfGE 6, 84 [91];… Bericht der Wahlrechtskommission, a.a.O., S. 43;… Maunz in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 38 Rn. 50; demgegenüber kann der beiläufigen und unbegründeten Qualifizierung von Überhangmandaten als bloße "zusätzliche Prämie aus der Mehrheitswahl" durch das BVerfG in: BVerfGE 1, 208 [247] in Anbetracht späterer differenzierterer rechtlicher Beurteilungen Ävgl. etwa BVerfGE 7, 63, [74]Ü keine rechtliche Aussagekraft zukommen).
Dabei darf für das Ausmaß zulässiger Differenzierungen auch auf die Wertungen Bedacht genommen werden, die im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung lebendig sind (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 6, 84, [94]; 93, 373 [379]).
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, föderale Belange bei der Gestaltung des Wahlrechts zum Bundestag als dem unitarischen Vertretungsorgan zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 6, 84 [99]; 16, 130 [143]).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Zudem bestehe die Gefahr, daß die von der Grundmandatsklausel begünstigten Parteien lediglich einseitig für Sonderinteressen und nicht für eine am Gemeinwohl orientierte Politik einträten (Hinweis auf BVerfGE 6, 84 [97]; 51, 222 [236]).In diesem Zusammenhang rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht Differenzierungen auch durch "zureichende", "aus der Natur des Sachbereichs der Wahl der Volksvertretung sich ergebende Gründe" (vgl. BVerfGE 1, 208 [248]; 6, 84 [92]).
Hierzu zählt insbesondere die Verwirklichung der mit der Parlamentswahl verfolgten Ziele (vgl. BVerfGE 13, 243 [247]; 51, 222 [236]); dazu gehören die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 71, 81 [97]) und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 4, 31 [40]; 51, 222 [236]; 82, 322 [338]).
b) Differenzierende Regelungen müssen zur Verfolgung ihrer Zwecke geeignet und erforderlich sein (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [238]; 71, 81 [96]).
Dabei muß der Gesetzgeber jedoch auch die Funktion der Wahl als eines Vorgangs der Integration politischer Kräfte sicherstellen und zu verhindern suchen, daß gewichtige Anliegen im Volke von der Volksvertretung ausgeschlossen bleiben (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 14, 121 [135 f.]; 24, 300 [341]; 41, 1 [13 f. ]; 41, 399 [421]; 51, 222 [236]; 71, 81 [97]).
Innerhalb dieser Grenze unterliegt es seiner Entscheidung, wie weit er diese Möglichkeit zur Differenzierung ausschöpft (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [237 f.]; 82, 322 [339]).
Dies erfolgt indessen um den Preis, daß eine neue Ungleichheit zwischen den von der Abmilderung begünstigten und den hiervon weiterhin ausgeschlossenen Parteien geschaffen wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [95 f.]), die auch das Konkurrenzverhältnis zwischen diesen Parteien berührt (vgl. hierzu BVerfGE 47, 198 [229]).
Es prüft lediglich, ob dessen Grenzen überschritten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [237 f.]).
Das Gericht kann daher einen Verstoß gegen die Wahlgleichheit nur feststellen, wenn die differenzierende Regelung nicht an einem Ziel orientiert ist, das der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts verfolgen darf (vgl. dazu oben 2), wenn sie zur Erreichung dieses Zieles nicht geeignet ist oder das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [238]; 71, 81 [96]).
Der Gesetzgeber kann - wie er es mit der Grundmandatsklausel getan hat - eine besondere politische Kraft einer Partei vielmehr auch aus dem AusmaB ihres Erfolgs in der Mehrheitswahl ableiten, die nach dem System der personalisierten Verhältniswahl der proportionalen Sitzverteilung vorgeschaltet ist (vgl. BVerfGE 6, 84 [95 f.];… Löwer, Rechtsgutachten erstattet dem Deutschen Bundestag am 21. Februar 1996, S. 95 und 98).
In diesem Sinne darf der Gesetzgeber die Grundmandatspartei als politisch bedeutsam (vgl. BVerfGE 1, 208 [254, 258 f.]; 4, 31 [40 f.]; 6, 84 [96 f.]) ansehen und sie bei der Abwägung zwischen dem Postulat der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung einerseits und dem Gebot der gleichen Chancen für Wähler und politische Parteien andererseits mit allen errungenen Zweitstimmen an der Verteilung der Listenmandate teilnehmen lassen.
Im übrigen ist es der Beurteilung des Gesetzgebers anheimgegeben, auf wieviele Wahlkreiserfolge er als Ausdruck eines besonderen politischen Gewichts abhebt (vgl. BVerfGE 6, 84 [96]).
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05
Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut …
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80
Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12
Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß
- BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12
Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Anfechtung innerparteilicher Wahlen
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 2 K 2/01
Einführung der Zweitstimme; Grundsätze der Wahlgleichheit bei Landtagswahl; …
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 1252/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld bleibt - Verfahren beim BVerfG erfolglos
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56
Kommunalwahl-Sperrklausel I
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
- VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09
Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
- VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
- VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92
Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im …
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56
Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen
- VG Berlin, 12.11.2020 - 1 K 606.17
Klage gegen Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93
Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung
- ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11
Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
Konjunkturzuschlag
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
- StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08
Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der …
- BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
- BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61
Breitenborn-Gelnhausen
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
Überhang-Nachrücker
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 2975/21
Gültigkeit einer Gemeinderatswahl
- BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?
- BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60
Rechtsmittel
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der …
- BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem; …
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91
Reststimmenverteilung bei Listenverbindung
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19
Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- StGH Niedersachsen, 20.09.1977 - StGH 1/77
Vereinbarkeit des § 36 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes …
- VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
- BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
Zustimmungsgesetz
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
- StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des …
- VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11
Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht …
- BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 24.02
Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem; …
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
- StGH Hessen, 13.07.1962 - P.St. 289
Verfassungsmäßigkeit des Verhältniswahlrechts; Vorwahl und Wahlgeheimnis
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 5/17
Nachträgliche Unzulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren bei Wegfall …
- LAG Hamm, 11.03.1996 - 17 Sa 1960/95
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei ABM-Maßnahmen
- BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
Entsprechende Anwendung des § 18 Parteiengesetz (PartG) auf unabhängige …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte
- BFH, 19.07.1972 - I R 164/68
Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17
5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze
- StGH Niedersachsen, 15.04.2010 - StGH 2/09
5%-Sperrklausel; Chancengleichheit; Fünfprozentklausel; Sperrklausel; …
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995 …
- VerfGH Bayern, 10.10.2014 - 25-III-14
Unzulässiges Ablehnungsgesuch in Wahlprüfungsverfahren
- BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - L 13 R 741/19
- BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02
Zulässigkeit der Revision wegen Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten …
- LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99
Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von …
- LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99
Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 12 Sa 35/93
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92
Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 6/17
Überschreiten der Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit durch ein …
- LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96
Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung; …
- LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94
Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …
- LAG Hamm, 18.06.2001 - 17 Sa 163/01
Zahlung eines Extern-Intern-Ausgleiches als unmittelbare Arbeitsvergütung oder …
- LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00
Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen …
- BVerwG, 26.06.1970 - VII C 41.68
Ermessensreduzierung auf Null durch den Gleichheitssatz - Wahlwerbung im Rundfunk …
- BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67
Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so …
- VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04
5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig
- BVerwG, 19.09.2002 - 8 B 83.02
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98
Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97
Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung; …
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …
- BSG, 11.02.1988 - 11a RA 9/87
Sondernachentrichtung - Gleichheitssatz - Mitgliedschaft - Zeitlicher Rahmen - …
- BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine …
- VerfGH Bayern, 30.04.1976 - 12-IV-75
- BVerwG, 14.04.1967 - VII P 20.66
Rechtsmittel
- BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten …
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts; …
- LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (12) Sa 370/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 27.02.1997 - 17 Sa 1889/96
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf nachträgliche Zahlung einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1990 - 7 A 10090/90
Listenverbindungen ; Verteilung der Sitze; Wahlvorschlag ; Vorabzuteilung eines …
- BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
- OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage; …
- BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87
Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem …
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67
Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl
- VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13
Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung; …
- VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 92/95
Mangels Einspruchsberechtigung des einzelnen Wahlberechtigten unzulässige …
- BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
- VG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 5 K 8852/17
Keine Aufrundung bei Ermittlung der Stromkostenintensität
- BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
Handwerker - Versicherungspflicht - Ausnahmeregelungen
- BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
Rechtmäßigkeit der Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen …
- BVerwG, 14.08.1959 - VII C 230.57
Rechtsmittel
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Rechtsmittel
- StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Beschwerde der Deutschen Partei gegen einen Beschluß des Wahlprüfungsgerichts
- BVerwG, 19.08.1960 - VII C 60.60
Rechtsmittel